VOREIFEL FANATICS – Unsere „Spielregeln“

  1. Die Mitgliedschaft bei den Voreifel Fanatics entsteht durch Eintrag in die Mitgliederliste. Dies ist bei jedem Heimspiel im Clubheim möglich. Jeder kann Mitglied werden, es gibt keine Altersbegrenzung.
  2. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit schriftlich möglich.
  3. Es werden keine Gebühren bzw. Mitgliedsbeiträge erhoben.
  4. Spenden werden gerne entgegen genommen, Spendenquittungen können nicht erstellt werden, da keine Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts vorliegt.
  5. Sollten die Voreifel Fanatics sich auflösen so kommt dem SC Rheinbach das verbliebene Vermögen zugute.
  6. Durch Unterschrift hat sich jedes Mitglied an die daraus resultierenden Rechte und Pflichten zu halten.

Sinn und Ziel der Voreifel Fanatics

Die Voreifel Fanatics haben sich die Aufgabe gestellt, die 1. Mannschaft des SC Rheinbach anzufeuern und so zu noch besseren Leistungen zu motivieren. Ferner soll der SC Rheinbach im Großraum Bonn die Nr. 1 und über die Landesgrenzen hinaus bekannt werden.

Pflichten der Mitgliedschaft bei den Voreifel Fanatics

  1. Anfeuerung der Mannschaft in guten wie schlechten Zeiten.
  2. „Niedermachen“ des Gegners sowie deren Fans sowie des Unparteiischen sind zu unterlassen.
  3. Provokationen sind zu unterlassen.
  4. Sollten Mitglieder der Voreifel Fanatics grundlos angegriffen werden, so haben die Voreifel Fanatics die Aufgabe zu schlichten sowie sich solidarisch zu verhalten.
  5. Mitglieder, die sich nicht an die Pflichten halten, können durch einfachen Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.
  6. Schäden, die durch einzelne Mitglieder entstehen sollten, tragen diese selbst und werden deshalb von den Voreifel Fanatics nicht ersetzt.
  7. Die Voreifel Fanatics sind an Weisungen des Vorstandes des SC Rheinbach insoweit gebunden, wie sie den Verein als Ganzes betreffen.
  8. Bindeglied zwischen Vorstand des SC Rheinbach und den Voreifel Fanatics ist der Fan-Club Beauftragte, der durch den Vorstand des SC Rheinbach bestimmt wird.

Stand: 28. April 2019