Corona Maßnahmen verlängert!

Nordrhein-Westfalen verlängert die aktuelle Coronaschutzverordnung mit ihren bestehenden Maßnahmen zunächst bis zum 26. April 2021. Damit bleibt die Umsetzung der Notbremse weiterhin in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 bestehen. Für den Amateur- und Jugendsport bedeutet dies nach wie vor:

• Erlaubt ist der Individualsport unter freiem Himmel (auch auf Sportanlagen), der maximal von fünf Personen aus maximal zwei Hausständen ausgeübt wird.

• Darüber hinaus können Gruppen von bis zu 20 Kindern, die maximal 14 Jahre alt sind, mit bis zu zwei Aufsichtspersonen trainieren. Tritt die Notbremse in Kraft, gilt dies dann nur noch für 10 Kinder! Dies ist bei uns im Rhein-Sieg-Kreis aktuell der Fall!

• Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

Ausführliche Informationen zur aktuellen Situation und den geltenden Regeln gibt`s hier: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw