In der vergangenen Woche haben sich Bund und Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. In Nordrhein-Westfalen ist seit Donnerstag, 7. Mai 2020, der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Wichtig: Der Fussball unterliegt dabei als Kontaktsportart jedoch weiterhin besonderen Vorgaben.
Link: Leitfaden „Zurück in den Spielbetrieb“
Grundsätzliche Vorgabe
(4) Ausgenommen von Absatz 1 sind der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in
Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig
Die Leitplanken des DOSB für den Trainingsbetrieb
- Distanzregeln einhalten – ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen.
- Körperkontakte auf das Minimum reduzieren – auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben oder auf ein Minimum reduziert werden. In Zweikampfsportarten kann ggf. nur Individualtraining stattfinden.
- Freiluftaktivitäten präferieren Sport und Bewegung an der frischen Luft erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, wenn möglich, auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.
- Hygieneregeln einhalten Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. In einigen Sportarten kann ggf. sogar der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken erwogen werden. Umkleiden und Duschen zu Hause – Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird ausgesetzt.
- Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen. In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans.
- Trainingsgruppen verkleinern – durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen. Sollte jemand sich nicht wohlfühlen oder sichtbar in einem körperlich schlechten Zustand sein, so sind solche Personen nach Hause zu schicken! Es ist an alle Trainer, Co-Trainer und Aufsicht- und Erziehungsberechtigte zu appellieren, dass Regeln und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind. Wichtig: keine Ausnahmen oder Kompromisse!
- Risiken in allen Bereichen minimieren – Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht
Vorgaben für den Kunstrasenplatz:
Vereinsheim/Umkleiden sind geschlossen, Toiletten können jeweils einzeln genutzt werden. Ausrüstungscontainer ist jeweils nur durch eine Person zu betreten. Vor Trainingsbeginn und nach Trainingsende sind die Abstandregeln zu beachten und durch die Trainer durchzusetzen.
Bis 30.05 nur kontaktloses Training erlaubt, d. h. keine Zweikämpfe, keine Spielsituationen.
Auf Übungen mit Kopfballspiel sollte verzichtet werden – bei Ballübungen sollte jeder Spieler immer den gleichen Ball nutzen, bei Torschusstraining ist darauf zu achten, dass der Torhüter Handschuhe trägt und die Bälle lediglich abwehrt und sich zusätzlich mit dem Handschuhen nicht ins Gesicht fasst Eine schriftliche Bestätigung aller Trainer bezüglich der Anerkennung der Regeln und das Verständnis, dass Verstöße zum Verweis und auch Ordnungsgeldern führen können, ist erforderlich vor dem ersten Training.